Kinderschutz und Prävention vor (sexualisierter) Gewalt

26. Juni, 2024

Um den Kinderschutz und die Prävention vor (sexualisierter) Gewalt in geförderten Zirkusprojekten zu verbessern, werden bei Zirkus gestaltet Vielfalt ab dem Jahr 2025 verschiedene präventive Maßnahmen bei der Antragstellung und Projektumsetzung eingeführt:


Antragstellung

Im Zuge der Antragstellung möchten wir Sie bitten zu beschreiben welche Maßnahmen zum Kinderschutz und zur Prävention vor (sexualisierter) Gewalt in Ihrem Bündnis umgesetzt werden (z.B. erweitertes Führungszeugnis, Verhaltenskodex, Schutzkonzept etc.). Diese Frage beantworten Sie bitte im Antrag unter dem Punkt „Methode“.


Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis

Alle am Projekt Beteiligten über 18 Jahre, die regelmäßigen Kontakt mit den Teilnehmer*innen haben, müssen vor Projektbeginn ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen, deren Ausstellungsdatum maximal drei Monate zurückliegt: Fachkräfte, pädagogische Assistenzen, (studentische) Hilfskräfte, Ehrenamtliche, Eltern, Freiwillige (FÖJ, FJS, BFD) etc. Die Einsichtnahme wird vom Antragsteller dokumentiert.
Die Führungszeugnisse müssen nur vorgezeigt werden (nicht kopiert oder abgelegt). Wurde das erweiterte Führungszeugnis bereits vor dem Zirkusprojekt z.B. für ein anderes Projekt eingesehen, ist das ausreichend, sollte in so einem Fall aber ebenfalls dokumentiert werden. Es muss mindestens alle drei Jahre ein neues erweitertes Führungszeugnis vorgezeigt werden.
Die Kosten für die Erstellung eines Führungszeugnisses sind förderfähig. Ehrenamtliche erhalten ihr Führungszeugnis in der Regel kostenlos.

Hier im Downloadberich unter dem Punkt „Kinderschutz“ gibt es eine Vorlage für die Dokumentation.

Ausnahmen

Sollte eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis nicht möglich sein, sollten die betroffenen Personen stattdessen eine Selbstverpflichtungserklärung vorlegen. Diese Ausnahmeregelung betrifft vor allem folgende Personengruppen und Situationen:

• ausländische Staatsbürger*innen, v.a. aus dem außereuropäischen Ausland, die sich nicht permanent oder erst kurze Zeit in Deutschland aufhalten
• Personen, die kurzfristig an einem Zirkus gestaltet Vielfalt-Projekt teilnehmen (z. B. bei Wechsel der Workshopleitung)
• Vertretungen im Krankheits- und Aushilfsfall
• Unregelmäßiger und punktueller Einsatz im Zirkusprojekt

Eine Vorlage dafür erhalten Sie hier im Downloadberich unter dem Punkt „Kinderschutz“.


Verhaltenskodex

Gemeinsam mit einigen Projektpartner*innen haben wir einen Verhaltenskodex für geförderte Zirkusprojekte entwickelt. Das Dokument soll als Basis, Orientierung und zur Sensibilisierung für die zirkuspädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen dienen. Es handelt sich hierbei um eine Mustervorlage. Sie können das Dokument also unverändert nutzen oder die Inhalte an die Situation und Bedürfnisse in Ihrem Bündnis individuell anpassen.
Wichtig ist, dass alle am Projekt Beteiligten dieses Dokument unterschreiben: Fachkräfte, pädagogische Assistenzen, (studentische) Hilfskräfte, Ehrenamtliche, Eltern, Freiwillige (FÖJ, FJS, BFD) etc.

Die Vorlage des Verhaltenskodex finden Sie hier im Downloadberich unter dem Punkt „Kinderschutz“.


Fachliche Auseinandersetzung im Bündnis zum Thema Kinderschutz

Wenn Sie sich in Ihrem Bündnis mit dem Thema Kinderschutz und Prävention vor (sexualisierter) Gewalt beschäftigen möchten, ist dies förderfähig.
Dazu beantragen Sie bitte die sogenannten Veranstaltungspauschalen für Vernetzungs- und Transferaktivitäten: Treffen oder Workshops.

Bei den beantragten Treffen/Workshops der Vernetzungs- und Transferaktivitäten muss mindestens eine Person mit fachlicher Expertise zum Thema Kinderschutz und Präventionsarbeit teilnehmen (etwa aus dem örtlichen Jugendamt, Kinderschutz- Zentren, Ortsverband des Kinderschutzbundes, Beratungsstellen etc.).
Es kann sich auch um eine Expert*in der Bündnispartner handeln.
Wir können Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Expert*innen unterstützen.


Leitsätze für die zirkuspädagogische Praxis

  • Menschen mit Handicap, Menschen aus anderen Kulturkreisen und Menschen verschiedenster sexueller Orientierung oder Gender-Identitäten sind in der Zirkuspädagogik gleichermaßen willkommen.
  • Fachkräfte und Ehrenamtliche gehen sensibel und wertfrei mit Gefühlen und Verhaltensweisen um und halten die Teilnehmenden zu einem offenen und sensiblen Umgang untereinander an.
  • Berührungen gehören in der Zirkuspädagogik zum Arbeitsalltag (Hilfestellung, Partnerakrobatik, etc.). Im Falle von notwendig erscheinenden Berührungen holen die Fachkräfte und Ehrenamtlichen vorab das Einverständnis der Teilnehmenden ein und reagieren auf kleinste Anzeichen von Widerstand.
  • Fachkräfte akzeptieren, wenn Teilnehmende verbal oder nonverbal eine Grenze signalisieren (sei es physisch, emotional oder im Zusammenhang mit sozialen Medien, Bildrechten etc.). Etwaige Grenzverletzungen werden von den Fachkräften thematisiert, zunächst mit der betreffenden Person und eventuell später auch im Team. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Folgende Leitsätze und Handlungsanweisungen können helfen, dass Zirkus zu einem sicheren Ort wird.
  • Alle Teilnehmenden wie auch alle Trainer*innen haben das Recht auf Intimität. Bei augenscheinlichen Verletzungen der Intimsphäre schreiten die Fachkräfte und/ oder die Projektleitung ein.
  • Im Falle einer Vermutung von Kindeswohlgefährdung oder einer beobachteten Grenzverletzung wird die Leitung oder eine hierfür vorgesehene Person des jeweiligen zirkuspädagogischen Projektes benachrichtigt.

Schutzkonzept

Zur Prävention von jeglicher Form von Grenzüberschreitungen und zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sollten zukünftig alle zirkuspädagogischen Einrichtungen/Vereine über ein qualifiziertes Schutzkonzept verfügen. Daher sollte das langfristige Ziel sein, dass auch Ihr Verein ein eigenes qualifiziertes Schutzkonzept erarbeitet. (Sexualisierte) Gewalt passiert nicht einfach so. Sie wird geplant. Daher muss auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen geplant werden, um das Risiko vor (sexualisierter) Gewalt zu minimieren. Schutzkonzepte dienen dabei allen im Projekt Beteiligten und bieten Orientierung, Informationen und Handlungssicherheit.

Vorreiterin im Bereich der Zirkuspädagogik ist die LAG Zirkuspädagogik NRW e.V.. Die LAG Zirkuspädagogik NRW setzt sich seit vielen Jahren aktiv mit dem Thema „Kindeswohl und Prävention“ auseinander und entwickelte im Jahr 2019 ein dachverbandliches Schutzkonzept sowie einen Verhaltenskodex.

Beide Dokumente stellen im Sinne des Kinderschutzes die Grundhaltung in der zirkuspädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dar und geben u.a. konkrete Handlungsvorgaben für spezifische Situationen wie:
• Vermutung von Kindeswohlgefährdung
• ein*e Teilnehmer *in erzählt von (sexualisierter) Gewalt
• Grenzverletzungen unter Teilnehmenden

Weiterführende Links


Anlauf- und Beratungsstellen zum Kinderschutz

  • Hilfeportal & -telefon Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten
    für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) / N.I.N.A. e.V.

    Datenbank mit Beratungsstellen, Notdiensten, Therapeutinnen & Therapeuten
    www.hilfe-portal-missbrauch.de
    Telefon: 0800 22 55 530 (anonym, kostenfrei, mehrsprachig und in Gebärdensprache)

  • Medizinische Kinderschutzhotline
    Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein kostenfreies und 24 Stunden erreichbares
    telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, Kinder-
    und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung,
    Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.
    www.kinderschutzhotline.de
    Telefon: 0800 19 210 00 (kostenfrei und anonym)

  • Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon
    www.nummergegenkummer.de
    Telefon: 116 111 (kostenfrei und anonym)